Im Apothekenrecht war in der Vergangenheit, bedingt durch die Modernisierungsgesetzgebung im Gesundheitswesen, die Zulassung des Versandhandels und der beschränkten Lockerung des Mehrbesitzverbotes, erhebliche Bewegung zu verzeichnen. Eine Fülle ständig neuer Gesetzgebung im Berufsrecht für Apotheker und damit einhergehende neue Rechtsprechung in nahezu allen Bereichen des Apothekerberufs und -rechts machen es für Sie als Apotheker fast unumgänglich, rechtliche Beratung und Hilfe in Anspruch zu nehmen, um nicht bei geschäftlichen Erweiterungen, geplanten Werbemaßnahmen oder Anträgen gegenüber Ihrer Apothekerkammer rechtliche Fehler zu begehen und damit berufsrechtliche Verfahren der Kammer, Abmahnungen oder einstweilige Verfügungen der Mitbewerber zu provozieren.
Herr Rechtsanwalt Natho hat in den vergangenen Jahren eine Reihe von Mandaten und umfangreiche gerichtliche Verfahren mit apothekenspezifischen Fragen bearbeitet. Er verfügt daher über Erfahrungen insbesondere in den Bereichen des Rechts des Apothekenwettbewerbs und der Apothekenwerbung, der Fragen der rechtlichen Beziehungen der Leistungserbringer im Gesundheitswesen untereinander, des Berufsrechts der Apotheker und des Bereichs des Dienstbereitschaftsrechts.
So hat Herr Natho die Übernahme von Apotheken durch Mitbewerber und den Aufbau von Apothekenfilialen rechtlich begleitet und sich mit den Werbeauftritten und der Gestaltung des Versandhandels beschäftigt; er hat verschiedene Apotheker im Rahmen von Auseinandersetzungen bezüglich der Dienstbereitschaftsanordnungen in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren vertreten, wettbewerbsrechtliche Grundsatzfragen wie z.Bsp. das Verbot für Ärzte, Diabetesteststreifen an Patienten auszuhändigen (vgl. BGH, Urteil vom 02.06.2005, I ZR 215/02) oder die Problematik der Zulässigkeit der Anbringung von Rezeptsammelkästen durch Versandhändler einer gerichtlichen Klärung zugeführt. Ferner hat in den letzten Jahren auch die wettbewerbsrechtlich relevante Fragestellung zu Umfang und Zulässigkeit von Direktmarketingmaßnahmen von Apothekern und gegenüber Apothekern, insbesondere Brief-, Telefax- und E-Mail Werbung, zu umfangreichen gerichtlichen Entscheidungen geführt, an denen unsere Kanzlei ebenfalls beteiligt gewesen ist.
Herr Natho berät und begleitet Apotheker zudem bei Fragen der Übergabe ihrer Apotheke an Nachfolger ebenso wie anlässlich des Verkaufs von Apotheken in Zusammenarbeit mit steuerlichen Beratern, die überwiegend Mandanten aus der Apothekenbranche beraten. Für Ihre rechtliche Fragestellung aus dem Apothekenrecht steht Ihnen unsere Kanzlei und insbesondere Herr Rechtsanwalt Matthias Natho bei der Lösung gern zur Verfügung.
Unsere Kanzlei bietet darüber hinaus Seminare und Vorträge zur Fortbildung für Apotheker im Bereich des Apothekenrechts zu aktuellen rechtlichen Entwicklungen an. Bei Interesse bitten wir Sie, mit unserer Kanzlei Kontakt aufzunehmen.
Für die Verteidigung in Strafsachen, die Begleitung im Verfahren als Nebenkläger oder Verletzter einer Straftat oder die Wahrnehmung Ihrer Interessen in Privatklageverfahren, also solchen Verfahren, in denen der Staatsanwalt die Erhebung der öffentlichen Anklage abgelehnt hat und Sie die Möglichkeit haben, selbst die Anklage zu führen, steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Matthias Natho -Fachanwalt für Strafrecht- mit umfassender Erfahrung in strafrechtlichen Verfahren gern zur Verfügung.
Häufig kann es ratsam sein, sich bereits frühzeitig, also noch im Ermittlungsverfahren mit einem Rechtsanwalt zu beraten. Er wird Ihnen gern helfen, die für Ihren konkreten Fall zutreffende Strategie herauszuarbeiten, insbesondere, ob es sinnvoll ist, sich zur Sache einzulassen oder die Aussage zu verweigern. Notwendig ist aber eine rechtzeitige und umfassende Besprechung mit dem Anwalt Ihres Vertrauens.
Bereits mit Vollzug der Untersuchungshaft ist dem Beschuldigten nunmehr ein Pflichtverteidiger beizuordnen, wobei der Beschuldigte einen Anwalt benennen kann. Herr Rechtsanwalt Natho steht hierzu gern zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie unsere Kanzlei, falls Ihnen oder einem Ihrer Angehörigen eine Straftat zur Last gelegt oder eine Verhaftung erfolgt ist.
Nachdem nunmehr die Rechte der Verletzten im Strafverfahren erheblich gestärkt worden sind, ist es deutlicher als bisher möglich, den Verletzten anwaltlichen Beistand und Rat zur Verfügung zu stellen und damit aktiv das Verfahren für den Verletzten mit den gesetzlich geregelten Mitteln zu beeinflussen. Der Verletzte kann sich bereits im Ermittlungsverfahren anwaltlicher Hilfe bedienen und im Falle des Vorliegens bestimmter Voraussetzungen auch bereits einen Rechtsanwalt bestellen lassen sowie auch im gerichtlichen Verfahren aktiv als Nebenkläger mitwirken. Zur effektiven Wahrnehmung Ihrer Interessen ist es auch hier sinnvoll und ratsam, sich möglichst zeitig mit einem Rechtsanwalt unserer Kanzlei zu beraten.
Herrn Rechtsanwalt Natho hat sich für Sie weiter qualifiziert und spezialisiert und steht Ihnen als Fachanwalt für Strafrecht zur Verfügung.
Zur Kontaktaufnahme mit unserer Kanzlei steht Ihnen u.a. unsere kostenfreie Rufnummer (0800/ 40 12 500) zur Verfügung.
Schwerpunkte der familienrechtlichen Arbeit von Herrn Rechtsanwalt Matthias Natho - Fachanwalt für Familienrecht - sind Ehescheidungen mit allen dazugehörigen Folgesachen wie Unterhalt, güterrechtlichen und sonstigen vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen der Partner, Umgangs- und Sorgerechtsangelegenheiten bezüglich der gemeinsamen Kinder der Parteien sowie die Regelung der Probleme um den Unterhalt der Kinder gegenüber den Eltern außerhalb eines Ehescheidungsverfahrens. Im Rahmen der Ehescheidungsangelegenheiten sind wir stets mit unseren Mandanten gemeinsam bestrebt, sämtliche im Zusammenhang mit der Trennung und der Vermögensauseinandersetzung stehenden Angelegenheiten vollständig zu erörtern und zu verhandeln sowie im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung umfassend zu regeln. Gelingt das nicht, so treten wir selbstverständlich für die Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche auch gerichtlich für Sie ein!
Besonderes Augenmerk ist in den Trennungsfällen zu beachten, bei denen Kinder beteiligt sind. Hier sind dem Kindeswohl entsprechende Regelungen der elterlichen Sorge und des Umganges mit beiden Eltern, den Großeltern oder auch sonstigen Bezugspersonen zu treffen. Hierzu gehören natürlich die oft damit einhergehenden Problemkreise des Unterhaltsvorschusses und der Feststellung oder Anfechtung von Vaterschaften. Herr Rechtsanwalt Natho verfügt ebenso durch eine Reihe von Verfahrensbeistandschaften, bei denen er als "Anwalt des Kindes" auftritt, über gute Erfahrungen bei der Lösung auftretender Probleme im Sinne der beteiligten Kinder. Ende des Jahres 2021 hat Herr Rechtsanwalt Natho an einem Zertifikatskurs des Weinsberger Forum zum zertifizierten Verfahrensbeistand teilgenommen und die Abschlussklausur mit Erfolg absolviert. Er erfüllt damit die seit dem 01.01.2022 geltenden gesetzlichen Voraussetzungen für die persönlichen Anforderungen an einen Verfahrensbeistand.
Das Unterhaltsrecht ist geprägt von nur schwer verallgemeinerbaren Grundsätzen, die stets eine genaue Prüfung des jeweiligen Einzelfalles erfordern und oftmals der Hilfe eines Rechtsanwaltes oder im Falle des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen der Hilfe des Jugendamtes bedürfen. Herr Rechtsanwalt Natho ist bemüht, die jeweiligen Angelegenheiten sachlich und möglichst außergerichtlich zu einer einvernehmlichen Lösung zu führen. Er besitzt tiefgreifende Kenntnisse und Erfahrungen bei der Durchsetzung von Unterhaltsforderungen in Eilverfahren und Hauptsacheverfahren.
Das Familienrecht und das familiengerichtliche Verfahren erfahren stetig eine Vielzahl von Änderungen, die häufig nur mit anwaltlicher oder gerichtlicher Hilfe zu lösen sind. Dies hat sich in der Praxis anhand der letzten in Kraft getretenen Reformen im Familienrecht deutlich gezeigt. Hier gab es eine Reihe von gerichtlichen Verfahren, die aufgrund der rechtlichen und tatsächlichen Schwierigkeiten der familienrechtlichen Materie ohne anwaltliche Hilfe kaum zu bewältigen waren und auch immer noch sind. Da zudem die höchstrichterliche Rechtsprechung u.a. im Bereich des Unterhaltsrechts sehr häufigen Richtungswechseln unterliegt, ist es dringend zu empfehlen, bestehende Unterhaltstitel regelmäßig auf ihre weitere Geltung zu überprüfen. Bitte beachten Sie auch, dass im Rahmen unterhaltsrechtlicher als auch in einer Reihe weiterer familiengerichtlicher Verfahren bereits vor dem Familiengericht Anwaltszwang herrscht und Sie sich damit zwingend anwaltlich vertreten lassen müssen, um Ihre Rechte bei Gericht durchzusetzen.
In Verfahren, in denen nichteheliche Väter bemüht sind, die elterliche Sorge für ihr Kind zu erlangen oder ein Wechselmodell zur Kinderbetreuung eingerichtet werden soll, zeigt sich, dass selbst verfasste Anträge oder solche, die mittels Formulierungshilfen aus dem Internet erstellt worden sind, nahezu regelmäßig zum Scheitern verurteilt sind. In diesen Verfahren und Anträgen kommt es im Wesentlichen darauf an, möglichst konkret und umfassend zu den tatsächlichen Umständen vorzutragen, die die Sorge oder das Wechselmodell tragen können. Deshalb ist es gerade auch in diesen Angelegenheiten dringend notwendig, sich fachlicher anwaltlicher Unterstützung zu bedienen. Lesen Sie auch unseren Beitrag zum vereinfachten Zugang zur elterlichen Sorge für Väter sowie den Beitrag zur obergerichtlichen Rechtsprechung zu diesem Thema.
Mit der Verleihung des Titels "Fachanwalt für Familienrecht" durch die Rechtsanwaltskammer des Landes Sachsen - Anhalt für Herrn Rechtsanwalt Natho ist es möglich, Ihre Interessen noch spezialisierter und sachgerechter zu vertreten. Lesen Sie hier unsere aktuellen Beiträge im Familienrecht.
Sollten Sie im Rahmen von Trennungen, Ehescheidungen oder sonstigen familienrechtlichen Angelegenheiten anwaltliche Beratung und Vertretung benötigen, steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Matthias Natho -Fachanwalt für Familienrecht- hierfür gern zur Verfügung. Rufen Sie uns unter unser kostenfreier Rufnummer 0800/40 12 500 an! Wir beraten Sie gern!
Im Bereich des Erbrechts können Sie auf die rechtliche Vertretung durch Frau Rechtsanwältin Natho, die seit nahezu 10 Jahren als Fachanwältin für Erbrecht tätig ist, vertrauen.
Ganz gleich, ob Sie rechtlichen Rat bei der Planung Ihrer Erbfolgeregelungen oder eine anwaltliche Vertretung bei der Durchsetzung Ihrer erbrechtlichen Ansprüche notwendig ist, Sie können selbstverständlich auf unsere Kanzlei zurückgreifen.
Wir beraten Sie im Rahmen Ihrer Regelungen zur Erbfolge, beispielsweise bei der Testamentsgestaltung einschließlich Möglichkeiten zur Minimierung von Pflichtteilsansprüchen sowie bei der Planung einer vorweggenommenen Erbfolge durch Vermögensübertragungen zu Lebzeiten.
Ist ein Erbfall bereits eingetreten, beraten wir bei Bedarf zur Problematik der Erbausschlagung, der Haftungsbeschränkung bei Überschuldung des Nachlasses und übernehmen selbstverständlich die außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung zur Wahrnehmung Ihrer Ansprüche. Dabei können Sie sowohl auf unsere Erfahrungen bei der Vertretung von Erben im Rahmen der Erbauseinandersetzung oder gegen Pflichtteilsberechtigte als auch bei der Vertretung von Nichterben zur Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen zählen.
Frau Rechtsanwältin Natho ist darüber hinaus Mitglied in der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV) und Mitglied des Fachausschusses „Erbrecht“ der Rechtsanwaltskammer des Landes Sachsen – Anhalt.
Lesen Sie hier unsere aktuellen Beiträge im Erbrecht.
Manuela und Matthias Natho sind als Rechtsanwälte der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und gehören der Rechtsanwaltskammer des Landes Sachsen – Anhalt, Gerhart – Hauptmann Straße 5, 39108 Magdeburg an.
Tel.: 03494 / 40 12 50,
Fax.: 03494 / 40 12 51,
Es handelt sich um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, GbR.
- BRAO - Bundesrechtsanwaltsordnung
- BORA - Berufsordnung für Rechtsanwälte
- RVG - Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
- FAO - Fachanwaltsordnung
Die Berufs- und Gebührenordnungen sind zudem über die Internetpräsenz der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) verfügbar.
Berufshaftpflichtversicherung
Neumarkt 15, 66117 Saarbrücken
Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.
unitel Bürosysteme oHG
Bahnhofstraße 6
06792 Sandersdorf-Brehna
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Unsere Rechtsanwaltskanzlei wurde im Jahre 1998 von Frau Manuela Natho in Wolfen gegründet. Seit dieser Zeit berät und betreut sie Mandanten vor allem in dem Bereich des Erbrechts. Im November 1999 trat Herr Matthias Natho in die seitdem als GbR arbeitende Kanzlei ein. Seine Interessen und Spezialisierungen liegen vorwiegend in den Bereichen des Straf-, Familien- und Apothekenrechts.
Herr Natho betreut zudem hauptsächlich die gewerblichen und mittelständischen Auftraggeber unserer Kanzlei und hat dort in den letzten Jahren, gerade auch verstärkt in dem umfangreichen Gebiet des Apothekenrechts, Mandanten engagiert rechtlich beraten.
Die Angabe der erwähnten Interessenschwerpunkte ist aus standesrechtlichen Gründen beschränkt und soll Sie nicht davon abhalten, Ihr ganz persönliches rechtliches Problem an unsere Kanzlei heranzutragen. Als zugelassene Rechtsanwälte bei der Rechtsanwaltskammer des Landes Sachsen - Anhalt sind wir befugt, Sie vor allen Gerichten der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen anwaltlich zu vertreten.
Um Ihnen noch weitere Spezialisierung und Fortbildung anbieten zu können, haben beide Anwälte der Kanzlei Fachanwaltslehrgänge erfolgreich absolviert. Im Mai 2006 wurde Frau Rechtsanwältin Natho von der Rechtsanwaltskammer Sachsen - Anhalt daher der Titel "Fachanwältin für Erbrecht" verliehen. Herr Rechtsanwalt Matthias Natho ist als "Fachanwalt für Familienrecht", "zertifizierter Verfahrensbeistand" (Weinsberger Forum) und als "Fachanwalt für Strafrecht" spezialisiert.
Sie finden unsere Kanzlei in unmittelbarer Nähe zum neuen Rathaus der Stadt Bitterfeld-Wolfen in der Jahnstraße 31. Parkplätze stehen für unsere Mandanten in ausreichender Anzahl auf dem Grundstück zur Verfügung. Eine Haltestelle des ÖPNV der Stadt Bitterfeld-Wolfen befindet sich in der Jahnstraße direkt vor unserer Kanzlei.