Unser Sekretariat betreut den Bereich des Forderungseinzugs, des Mahnwesens und der Zwangsvollstreckung in unserer Kanzlei. Hierzu gehören die außergerichtliche Forderungsbeitreibung, das Ermitteln von Schuldnerdaten wie Adressen, Arbeitsstellen, Konten und Vermögenswerten genauso wie die gerichtliche Geltendmachung Ihrer Forderungen im Wege des Mahnverfahrens.
Da unsere Kanzlei selbstverständlich bundesweit das elektronische Mahnverfahren und den elektronischen Rechtsverkehr mit den daran beteiligten Gerichten nutzt, bei denen die notwendigen Daten im elektronischen Datenaustausch mit dem Amtsgericht gewechselt werden, ist ein Schuldtitel, je nach Belastung des Gerichts, durchaus innerhalb von 3 - 4 Wochen zu erlangen, so dass eine zügige Titulierung Ihrer Ansprüche möglich ist.
Sollten Sie bereits über einen vollstreckbaren Titel, etwa ein Urteil, einen Vollstreckungsbescheid, eine Urkunde des Jugendamtes, einen gerichtlichen Vergleich oder eine notarielle Urkunde verfügen oder wir für Sie einen vollstreckbaren Titel erstritten haben, dann helfen wir Ihnen gern auch bei der Durchsetzung Ihres Anspruches beim Gegner. Unsere Kanzlei wird versuchen, einen möglichst schnellen und erfolgversprechenden Weg zur zwangsweisen Einziehung und Durchsetzung Ihres Rechtsanspruches aufzuzeigen und zu beschreiten.
Sofern sich der Gegner aufgrund finanzieller Schwierigkeiten in der Insolvenz oder Privatinsolvenz befindet, vertreten wir Ihre Interessen selbstverständlich auch im Rahmen dieses Verfahrens von der Anmeldung Ihrer Forderung, über die Geltendmachung notwendiger Rechte im Insolvenzverfahren bis hin zur etwaigen nochmaligen notwendigen gerichtlichen Durchsetzung. Für alle Fragen der Begleitung Ihrer Gläubigeransprüche im Insolvenzverfahren steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Natho gern zur Verfügung. Rufen Sie uns unter unserer kostenfreien Rufnummer 0800 / 40 12 500 an!