Wir beraten und vertreten Sie engagiert im 

Erbrecht
bei Testamenten, Pflichtteilsansprüchen, Erbansprüchen, Erbauseinandersetzungen, Vermächtnis, Enterbung  

Familienrecht
bei Scheidung, Unterhalt, Sorge, Vermögensauseinandersetzungen, Zugewinn, Hausrat, Vaterschaftsanfechtung/-feststellung 

Strafrecht
mit der Verteidigung bei Anklage und Strafbefehl, Untersuchungshaft, Hausdurchsuchung, Fahrerlaubnisentzug, Unterbringung, Nebenklage

Schwerpunkte der familienrechtlichen Arbeit von Herrn Rechtsanwalt Matthias Natho - Fachanwalt für Familienrecht - sind Ehescheidungen mit allen dazugehörigen Folgesachen wie Unterhalt, güterrechtlichen und sonstigen vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen der Partner, Umgangs- und Sorgerechtsangelegenheiten bezüglich der gemeinsamen Kinder der Parteien sowie die Regelung der Probleme um den Unterhalt der Kinder gegenüber den Eltern außerhalb eines Ehescheidungsverfahrens. Im Rahmen der Ehescheidungsangelegenheiten sind wir stets mit unseren Mandanten gemeinsam bestrebt, sämtliche im Zusammenhang mit der Trennung und der Vermögensauseinandersetzung stehenden Angelegenheiten vollständig zu erörtern und zu verhandeln sowie im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung umfassend zu regeln. Gelingt das nicht, so treten wir selbstverständlich für die Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche auch gerichtlich für Sie ein!

Besonderes Augenmerk ist in den Trennungsfällen zu beachten, bei denen Kinder beteiligt sind. Hier sind dem Kindeswohl entsprechende Regelungen der elterlichen Sorge und des Umganges mit beiden Eltern, den Großeltern oder auch sonstigen Bezugspersonen zu treffen. Hierzu gehören natürlich die oft damit einhergehenden Problemkreise des Unterhaltsvorschusses und der Feststellung oder Anfechtung von Vaterschaften. Herr Rechtsanwalt Natho verfügt ebenso durch eine Reihe von Verfahrensbeistandschaften, bei denen er als "Anwalt des Kindes" auftritt, über gute Erfahrungen bei der Lösung auftretender Probleme im Sinne der beteiligten Kinder. Ende des Jahres 2021 hat Herr Rechtsanwalt Natho an einem Zertifikatskurs des Weinsberger Forum zum zertifizierten Verfahrensbeistand teilgenommen und die Abschlussklausur mit Erfolg absolviert. Er erfüllt damit die seit dem 01.01.2022 geltenden gesetzlichen Voraussetzungen für die persönlichen Anforderungen an einen Verfahrensbeistand.  

Das Unterhaltsrecht ist geprägt von nur schwer verallgemeinerbaren Grundsätzen, die stets eine genaue Prüfung des jeweiligen Einzelfalles erfordern und oftmals der Hilfe eines Rechtsanwaltes oder im Falle des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen der Hilfe des Jugendamtes bedürfen. Herr Rechtsanwalt Natho ist bemüht, die jeweiligen Angelegenheiten sachlich und möglichst außergerichtlich zu einer einvernehmlichen Lösung zu führen. Er besitzt tiefgreifende Kenntnisse und Erfahrungen bei der Durchsetzung von Unterhaltsforderungen in Eilverfahren und Hauptsacheverfahren.

Das Familienrecht und das familiengerichtliche Verfahren erfahren stetig eine Vielzahl von Änderungen, die häufig nur mit anwaltlicher oder gerichtlicher Hilfe zu lösen sind. Dies hat sich in der Praxis anhand der letzten in Kraft getretenen Reformen im Familienrecht deutlich gezeigt. Hier gab es eine Reihe von gerichtlichen Verfahren, die aufgrund der rechtlichen und tatsächlichen Schwierigkeiten der familienrechtlichen Materie ohne anwaltliche Hilfe kaum zu bewältigen waren und auch immer noch sind. Da zudem die höchstrichterliche Rechtsprechung u.a. im Bereich des Unterhaltsrechts sehr häufigen Richtungswechseln unterliegt, ist es dringend zu empfehlen, bestehende Unterhaltstitel regelmäßig auf ihre weitere Geltung zu überprüfen. Bitte beachten Sie auch, dass im Rahmen unterhaltsrechtlicher als auch in einer Reihe weiterer familiengerichtlicher Verfahren bereits vor dem Familiengericht Anwaltszwang herrscht und Sie sich damit zwingend anwaltlich vertreten lassen müssen, um Ihre Rechte bei Gericht durchzusetzen. 

In Verfahren, in denen nichteheliche Väter bemüht sind, die elterliche Sorge für ihr Kind zu erlangen oder ein Wechselmodell zur Kinderbetreuung eingerichtet werden soll, zeigt sich, dass selbst verfasste Anträge oder solche, die mittels Formulierungshilfen aus dem Internet erstellt worden sind, nahezu regelmäßig zum Scheitern verurteilt sind. In diesen Verfahren und Anträgen kommt es im Wesentlichen darauf an, möglichst konkret und umfassend zu den tatsächlichen Umständen vorzutragen, die die Sorge oder das Wechselmodell tragen können. Deshalb ist es gerade auch in diesen Angelegenheiten dringend notwendig, sich fachlicher anwaltlicher Unterstützung zu bedienen. Lesen Sie auch unseren Beitrag zum vereinfachten Zugang zur elterlichen Sorge für Väter sowie den Beitrag zur obergerichtlichen Rechtsprechung zu diesem Thema. 

 

Mit der Verleihung des Titels "Fachanwalt für Familienrecht" durch die Rechtsanwaltskammer des Landes Sachsen - Anhalt für Herrn Rechtsanwalt Natho ist es möglich, Ihre Interessen noch spezialisierter und sachgerechter zu vertreten. Lesen Sie hier unsere aktuellen Beiträge im Familienrecht.

Sollten Sie im Rahmen von Trennungen, Ehescheidungen oder sonstigen familienrechtlichen Angelegenheiten anwaltliche Beratung und Vertretung benötigen, steht Ihnen  Herr Rechtsanwalt Matthias Natho -Fachanwalt für Familienrecht- hierfür gern zur Verfügung. Rufen Sie uns unter unser kostenfreier Rufnummer 0800/40 12 500 an! Wir beraten Sie gern!

 

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Rechtsanwälte
Manuela und Matthias Natho
Tel.:        03494 / 40 12 50
Fax.:      03494 / 40 12 51
freecall: 0800 / 40 12 500
E-Mail: info@rae-natho.de

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