Anwaltliche Beratung und Tätigkeit kostet natürlich Geld.
Wir haben davon abgesehen, die Tabellen für Anwalts- und Gerichtskosten auf unsere Homepage einzustellen, weil diese bei fehlerhafter Anwendung aus unserer Sicht mehr Fragen aufwerfen als sie lösen. Wir stehen Ihnen zu Beginn einer Beauftragung gern zur Verfügung, die voraussichtlichen Kosten der Beauftragung bzw. des Rechtsstreits, unserer Tätigkeit oder der Beratung zu ermitteln und Ihnen mitzuteilen. Dabei ist es wichtig, dass Sie möglichst vollständig Ihr Anliegen schildern, da sich daraus entweder der Streitwert der Angelegenheit oder deren Umfang erkennen lässt. Diese beiden Punkte stellen regelmäßig die wesentlichen Voraussetzungen für die Ermittlung der Anwalts- und ggf. Gerichtskosten dar.
Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, Ihren Auftrag gegen Abschluss einer Vergütungsvereinbarung zu bearbeiten. In einem solchen Fall kann es sinnvoll sein, die Vergütung zu pauschalieren oder eine zeitaufwandsabhängige Vergütung zu vereinbaren. Sollte sich ständiger oder häufiger Beratungsbedarf ergeben, streben wir im beiderseitigen Interesse den Abschluss eines Beratungsvertrages an, wobei auch hier zugunsten einer einheitlichen und überschaubaren Abrechnung eine Honorarvereinbarung notwendig ist. Die Beraterverträge und Honorarvereinbarungen werden Ihren individuellen Bedürfnissen entsprechend ausgearbeitet und angepasst. Sprechen Sie uns darauf an!
Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, wickeln wir für Sie den Schriftverkehr mit dieser zur Beantragung einer Deckungszusage und unserer Abrechnung ab. Bitte beachten Sie, dass die Eintrittspflicht Ihrer Rechtsschutzversicherung von Ihrem Vertrag, den Versicherungsbedingungen und dem Umfang des von Ihnen gewählten Versicherungsschutzes abhängig ist und deshalb von uns nicht pauschal vorab beantwortet werden kann, ob in Ihrer angefragten Angelegenheit die Versicherung die Kosten unserer Tätigkeit übernimmt.
Sollten Sie weder über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, noch in der Lage sein, die Kosten aus eigenen Mitteln zu begleichen, werden wir Sie über die Möglichkeiten der Beantragung von Beratungshilfe und/oder Prozesskostenhilfe aufklären. Zur Vorbereitung Ihrer Beratung können Sie sich gern entsprechende Formulare und das notwendige Merkblatt hier downloaden.
Wird Ihnen Beratungshilfe vom zuständigen Amtsgericht bewilligt, erhalten wir unsere Vergütung aus der Landeskasse, Ihnen gegenüber können wir eine Beratungshilfegebühr iHv. 15,00 EUR erheben.