Wir beraten und vertreten Sie engagiert im 

Erbrecht
bei Testamenten, Pflichtteilsansprüchen, Erbansprüchen, Erbauseinandersetzungen, Vermächtnis, Enterbung  

Familienrecht
bei Scheidung, Unterhalt, Sorge, Vermögensauseinandersetzungen, Zugewinn, Hausrat, Vaterschaftsanfechtung/-feststellung 

Strafrecht
mit der Verteidigung bei Anklage und Strafbefehl, Untersuchungshaft, Hausdurchsuchung, Fahrerlaubnisentzug, Unterbringung, Nebenklage

Die Urteile des Bundesgerichtshofes zu der Zulässigkeit von Boni haben viel Aufsehen erregt, sind häufig - auch in Fachkreisen - missverstanden und fehlinterpretiert worden. Eine Verunsicherung der Apothekerschaft zur Zulässigkeit verschiedener Werbe- und Marketingaktionen war die Folge, ebenso eine Reihe von sich daraus ergebenden weiteren gerichtlichen Verfahren.

Das Seminar wird den Inhalt der obergerichtlichen und höchstrichterlichen Rechtsprechung und die danach ergangene weitergehende Rechtsprechung der Instanzgerichte erläutern und aufklären und die sich für die Apothekerschaft und ihre Werbemaßnahmen daraus abzuleitenden Konsequenzen aufzeigen. Es wird die gesetzlichen Regelungen des AMG, HWG und der ArzneimittelpreisVO in berufsrechtlicher und wettbewerbsrechtlicher Hinsicht unter Einbeziehung aktueller Rechtsprechung aus beiden Problemkreisen und die jeweiligen Wechselbeziehungen zwischen Rechtsprechung und Gesetzeslage einerseits und Zulässigkeit / Verbot von Werbemaßnahmen andererseits behandeln.

Im folgenden Teil des Seminars wird die - stets - berufsrechtlich und wettbewerbsrechtlich aktuelle Problematik der Rezeptsammlung im weitesten Sinne einschließlich der Zuleitung von Verordnungen durch Ärzte, Sammelkästen, Botenfahrer etc. behandelt und die juristischen Konsequenzen und Unterschiede zur früheren Rechtslage vor Inkrafttreten der neuen ApoBetrO aufgezeigt. 

Darüber hinaus werden rechtliche Fehler bei der Gestaltung und Durchführung von Direktmarketingmaßnahmen und deren juristische Konsequenzen wie Abmahnungen, Unterlassungserklärungen, Schadensersatz, einstweilige Verfügungen etc. aufgezeigt und dargestellt, was zu beachten ist, wenn Brief, Fax-, Mail- und Telefonwerbung abgesetzt wird aber auch, wie der Apothekeninhaber sich selbst wehren kann, wenn er seinerseits unerwünschte Werbung erhält.

Gern stehen wir für Rückfragen oder zur Abstimmung und Anpassung des Vortragsinhalts an Ihre Bedürfnisse zur Verfügung; selbstverständlich sind wir auch bereit, Seminare oder Vorträge mit ähnlichem Profil anzubieten. 

Sprechen Sie uns unter unserer kostenfreien Rufnummer 0800 / 40 12 500 an!


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Manuela und Matthias Natho
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