Wir beraten und vertreten Sie engagiert im 

Erbrecht
bei Testamenten, Pflichtteilsansprüchen, Erbansprüchen, Erbauseinandersetzungen, Vermächtnis, Enterbung  

Familienrecht
bei Scheidung, Unterhalt, Sorge, Vermögensauseinandersetzungen, Zugewinn, Hausrat, Vaterschaftsanfechtung/-feststellung 

Strafrecht
mit der Verteidigung bei Anklage und Strafbefehl, Untersuchungshaft, Hausdurchsuchung, Fahrerlaubnisentzug, Unterbringung, Nebenklage

Für die Verteidigung in Strafsachen, die Begleitung im Verfahren als Nebenkläger oder Verletzter einer Straftat oder die Wahrnehmung Ihrer Interessen in Privatklageverfahren, also solchen Verfahren, in denen der Staatsanwalt die Erhebung der öffentlichen Anklage abgelehnt hat und Sie die Möglichkeit haben, selbst die Anklage zu führen, steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Matthias Natho -Fachanwalt für Strafrecht- mit umfassender Erfahrung in strafrechtlichen Verfahren gern zur Verfügung.

Häufig kann es ratsam sein, sich bereits frühzeitig, also noch im Ermittlungsverfahren mit einem Rechtsanwalt zu beraten. Er wird Ihnen gern helfen, die für Ihren konkreten Fall zutreffende Strategie herauszuarbeiten, insbesondere, ob es sinnvoll ist, sich zur Sache einzulassen oder die Aussage zu verweigern. Notwendig ist aber eine rechtzeitige und umfassende Besprechung mit dem Anwalt Ihres Vertrauens.

Bereits mit Vollzug der Untersuchungshaft ist dem Beschuldigten nunmehr ein Pflichtverteidiger beizuordnen, wobei der Beschuldigte einen Anwalt benennen kann. Herr Rechtsanwalt Natho steht hierzu gern zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie unsere Kanzlei, falls Ihnen oder einem Ihrer Angehörigen eine Straftat zur Last gelegt oder eine Verhaftung erfolgt ist.

Nachdem nunmehr die Rechte der Verletzten im Strafverfahren erheblich gestärkt worden sind, ist es deutlicher als bisher möglich, den Verletzten anwaltlichen Beistand und Rat zur Verfügung zu stellen und damit aktiv das Verfahren für den Verletzten mit den gesetzlich geregelten Mitteln zu beeinflussen. Der Verletzte kann sich bereits im Ermittlungsverfahren anwaltlicher Hilfe bedienen und im Falle des Vorliegens bestimmter Voraussetzungen auch bereits einen Rechtsanwalt bestellen lassen sowie auch im gerichtlichen Verfahren aktiv als Nebenkläger mitwirken. Zur effektiven Wahrnehmung Ihrer Interessen ist es auch hier sinnvoll und ratsam, sich möglichst zeitig mit einem Rechtsanwalt unserer Kanzlei zu beraten.


Herrn Rechtsanwalt Natho hat sich für Sie weiter qualifiziert und spezialisiert und steht Ihnen als Fachanwalt für Strafrecht zur Verfügung.

Zur Kontaktaufnahme mit unserer Kanzlei steht Ihnen u.a. unsere kostenfreie Rufnummer (0800/ 40 12 500) zur Verfügung.

Kontakt

Rechtsanwälte
Manuela und Matthias Natho
Tel.:        03494 / 40 12 50
Fax.:      03494 / 40 12 51
freecall: 0800 / 40 12 500
E-Mail: info@rae-natho.de

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