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bei Testamenten, Pflichtteilsansprüchen, Erbansprüchen, Erbauseinandersetzungen, Vermächtnis, Enterbung  

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Strafrecht
mit der Verteidigung bei Anklage und Strafbefehl, Untersuchungshaft, Hausdurchsuchung, Fahrerlaubnisentzug, Unterbringung, Nebenklage

Sie haben eine Abmahnung wegen Filesharings erhalten und sollen Unterlassungserklärungen abgeben sowie Schadensersatz und Rechtsverfolgungskosten bezahlen?

Derzeit ist eine Reihe von Rechtsanwälten mit der Versendung einer Vielzahl von Abmahnungen aus dem Bereich des Filesharings befasst. Dabei wird geltend  gemacht, dass von Ihrem Internetanschluss, den man zweifelsfrei der Rechtsverletzung habe zuordnen können, Musik-, Film- oder sonstige Rechte Dritter durch illegalen Download oder illegale Verbreitung über sogenannte peer-to-peer-Netzwerke verletzt worden sind.

In der Regel sind die Schreiben der Kanzleien recht umfangreich und mit einer Vielzahl von Urteilsverweisen und -zitaten durchsetzt, um dem Empfänger des Schreibens zu verdeutlichen, dass es sinnvoll sei, die dem Schreiben dann beigelegte und vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und den angebotenen Vergleichsbetrag als pauschalierte Zahlung auf Schadensersatz und Rechtsverfolgungskosten zu begleichen. Meist ist zur Erledigung und Erwiderung eine recht kurze Frist gesetzt.

Hier ist Vorsicht geboten und die rechtliche Beratung dringend zu empfehlen, da insbesondere die Unterzeichnung der vorformulierten Unterlassungserklärung nicht ohne Weiteres zu empfehlen ist, da nicht in jedem Falle dem Grunde nach Schadensersatz oder jedenfalls nicht in der Höhe geschuldet ist. Hierzu sind eine Vielzahl von obergerichtlichen Entscheidungen und auch des Bundesgerichtshofes ergangen, die sich mit der Frage befassen, wer denn in welchem Umfang haftet, wenn über den Internetanschluss Rechtsverletzungen begangen worden sind. Gerade bei Einhaltung bestimmter Belehrungspflichten der Eltern gegenüber ihren Kindern haften die Eltern dann meist nicht.

Herr Rechtsanwalt Natho steht Ihnen gern für rechtliche Beratung und Vertretung zur Verfügung. In begründeten Fällen ist es durchaus möglich, die Ansprüche generell ablehnen zu können.

Beachten Sie bitte auch, dass die Rechtsverletzungen nicht nur zivilrechtliche, sondern unter Umständen auch strafrechtliche Folgen haben können, wenn die heruntergeladenen Dateien verbotene Inhalte aufweisen, insbesondere pornografische oder gewaltverherrlichende Inhalte. Sollten Sie Beschlagnahmen und/oder Hausdurchsuchungen durch die Polizei oder der Staatsanwaltschaft ausgesetzt sein, ist anwaltliche Verteidigung dringend geboten.

Rufen Sie uns über unsere kostenfreie Rufnummer - 0800/ 40 12 500 - an, wir helfen Ihnen gern!

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