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bei Testamenten, Pflichtteilsansprüchen, Erbansprüchen, Erbauseinandersetzungen, Vermächtnis, Enterbung  

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bei Scheidung, Unterhalt, Sorge, Vermögensauseinandersetzungen, Zugewinn, Hausrat, Vaterschaftsanfechtung/-feststellung 

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mit der Verteidigung bei Anklage und Strafbefehl, Untersuchungshaft, Hausdurchsuchung, Fahrerlaubnisentzug, Unterbringung, Nebenklage

 

 

Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass derzeit eine erhebliche Abmahnwelle gegenüber Apotheken, insbesondere Versandapotheken läuft und von Herrn Hartmut Wagner als Inhaber der Brücken-Apotheke Schwäbisch Hall, vertreten durch Rechtsanwalt Christoph Becker aus Leipzig initiiert ist. Beanstandet werden angebliche Wettbewerbsverstöße im Impressum der Webseiten der Apotheken und Versandapotheken, über Verstöße gegen das AMG und die ApobetrO bis hin zu bestimmten Verstößen gegen diverse Kennzeichnungsverordnungen.

Kernpunkt der uns vorliegenden Abmahnungen sind angebliche Verstöße gegen das Versandhandelsverbot mit Betäubungsmitteln, die auch einen von der Gegenseite addierten hohen Streitwert erzeugen. Meist werden je Abmahnung eine Vielzahl verschiedener Verstöße behandelt und gerügt und sodann ein Streitwert von über 200.000,00 EUR, teilweise auch mehr als 350.000,00 EUR benannt, nach dem die Abmahnkosten des Kollegen Becker aus Leipzig ausgeglichen werden sollen. Die Fristen zur Prüfung, Beantwortung und insbesondere zur Zahlung sind recht kurz gehalten, am Ende des Schreibens wird zudem mit der Anzeige bei der zuständigen Aufsichtsbehörde und Kammer gedroht, um sodann ein Vergleichsangebot zu unterbreiten, wonach ein reduzierter Betrag bezahlt werden soll und der Anspruchsteller im Gegenzug auf die angedrohten weitergehenden Konsequenzen verzichten will. 

Wir können Ihnen keineswegs empfehlen, die Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen oder voreilig das Vergleichsangebot anzunehmen und den geforderten Betrag an den Abmahnenden zu bezahlen. Wir empfehlen Ihnen, die Abmahnung unbedingt einem Rechtsanwalt zur Prüfung vorzulegen, ob die gerügten Verstöße überhaupt zutreffend sind und die Abmahnung zu Recht ausgesprochen worden ist. Erst nach eingehender Prüfung kann überhaupt eine Entscheidung stehen, wie in dem vorliegenden Fall zu reagieren sein wird. 

Nach den bisherigen Feststellungen scheint der abmahnende Apotheker weder einen Versandhandel zu betreiben noch eine Versandhandelserlaubnis zu besitzen, sein Telefonanschluss war zumindest zeitweise in die Anwaltskanzlei nach Leipzig geschalten, der Umfang der ausgesprochenen Abmahnungen scheint beträchtlich zu sein, so dass mindestens geprüft werden muss, ob die Abmahnungen rechtsmissbräuchlich oder sogar gewerblichen Ausmaßes sein können. 

Update 09.12.2014: Inzwischen haben RA Becker und Apotheker Wagner die Fristen in den Abmahnungen ausgesetzt und angekündigt, mit den großen Verbänden in Vergleichsgespräche zu treten. Allerdings haben etliche Apotheker und deren Rechtsvertreter bereits Strafanzeige gegen Becker und Wagner gestellt und wenig Neigung, sich an den Vergleichsverhandlungen zu beteiligen. Aufgrund der sich abzeichnenden tatsächlichen Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahnungen wird davon auszugehen sein, dass solche Gespräche scheitern werden und die Abmahnenden Wiedergutmachung werden leisten müssen. Allerdings dürfte das Risiko und der Umfang der zu leistenden Anwaltskosten so erheblich sein, dass zweifelhaft ist, ob diese überhaupt geleistet werden können.

Update 10.12.2014: Die Sache ist vorbei, die Herren Wagner und Becker treten den Rückzug an und haben gegenüber den Verhandlungspartnern (Verlage und Portalbetreiber) mitgeteilt, dass alle Abmahnungen gegenstandslos sind und der Apotheker Wagner die Apotheke in Schwäbisch Hall "aus personellen Gründen" wieder aufgibt und damit in der Zukunft kein Anspruch auf Durchsetzung der Abmahnungen besteht. Möglicherweise hoffen die Abmahner damit, den Gegenforderungen der in Anspruch genommenen Apothekern entgehen zu können. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten und dem Artikel bei apotheke-adhoc.de. 

Update 11.12.2014: Die Brücken-Apotheke ist geschlossen, die Ware wird abgeholt, Apotheker Wagner gibt die Betriebserlaubnis zurück. Auch konnte nach den Berichten bei apotheke-adhoc.de ein externer Berater das wirtschaftliche Ruder nicht mehr herumreißen, so dass diese aus wirtschaftlichen Gründen zu schließen scheint. Dies dürfte mit den Angaben des Rechtsanwalts Christoph Becker vom gestrigen Tag korrespondieren, dass sein Mandant keine Forderungen der Abmahngegner erfüllen werde, er habe ja nichts. Die rechtliche Konsequenz hinter dieser Aussage überlassen wir dem geneigten Leser. 

Falls auch Sie von der Abmahnwelle betroffen sind oder sonstigen Beratungsbedarf im Apothekenrecht haben, rufen Sie uns unter unserer kostenfreien Rufnummer 0800/40 12 500 an, Herr Rechtsanwalt Matthias Natho steht Ihnen gern für die notwendige Rechtsberatung zur Verfügung. Unabhängig von der Abmahnwelle sollten Sie dennoch insbesondere den Internetauftritt Ihres Versandhandels oder Ihrer Apotheke überprüfen lassen, ob dieser nicht doch Potential für berechtigte Abmahnungen von Wettbewerbern oder Verbänden bietet. Rufen Sie uns an!

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Manuela und Matthias Natho
Tel.:        03494 / 40 12 50
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