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Erbrecht
bei Testamenten, Pflichtteilsansprüchen, Erbansprüchen, Erbauseinandersetzungen, Vermächtnis, Enterbung  

Familienrecht
bei Scheidung, Unterhalt, Sorge, Vermögensauseinandersetzungen, Zugewinn, Hausrat, Vaterschaftsanfechtung/-feststellung 

Strafrecht
mit der Verteidigung bei Anklage und Strafbefehl, Untersuchungshaft, Hausdurchsuchung, Fahrerlaubnisentzug, Unterbringung, Nebenklage

Die Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer hat in ihrer Sitzung vom 05.05.2014 eine Ergänzung des §3 Abs. 1 BORA beschlossen mit folgendem Wortlaut:

Der Rechtsanwalt darf in einem laufenden Mandat auch keine Vermögenswerte von dem Mandanten und/oder dem Anspruchsgegner zum Zweck der treuhänderischen Verwaltung oder Verwahrung für beide Parteien entgegennehmen.

Die Beschlüsse der Satzungsversammlung sind vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz nicht beanstandet worden, so dass diese Änderung in Kraft tritt. Damit hat die Satzungsversammlung eine für die Anwaltschaft äußerst hilfreiche Klarstellung der Vorschrift des § 3 BORA verabschiedet, die verdeutlicht, welche Handlungen des Rechtsanwalts dem Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen auch bisher schon unterfallen aber in der Öffentlichkeit wohl kaum wahrgenommen worden sind.

Das Bundesverfassungsgericht hat einer Verfassungsbeschwerde unserer Kanzlei gegen einen Beschluss des Amtsgerichts Bitterfeld-Wolfen stattgegeben, mit dem einem bedürftigem Antragsteller zur Wahrnehmung seiner Rechte anlässlich eines Widerspruchsverfahrens gegen die ARGE SGB II des Landkreises Anhalt-Bitterfeld Beratungshilfe versagt worden war. Das Gericht stellte heraus, dass gerade in rechtlich schwierigen Fragen regelmäßig die Bewilligung von Beratungshilfe zu erfolgen hat, um die Rechte bedürftiger Antragsteller sachgerecht und mit anwaltlicher Hilfe zu vertreten. Das Bundesverfassungsgericht betonte hierbei, dass bei Fragen der Rückforderung durch die ARGE regelmäßig von rechtlich schwierigen Fallgestaltungen auszugehen sein wird. (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 06.09.2010, 1 BvR 440/10).

Beschlüsse einer Eigentümerversammlung sind nichtig, wenn der Verwalter nur vorgeblich eine Versammlung durchführt, diese aber in Wirklichkeit nicht stattgefunden hat. 

Mit Urteil vom 11.08.2011, 7 C 175/11, hat das Amtsgericht Bitterfeld einer Klage eines Wohnungseigentümers stattgegeben und eine Reihe von Beschlüssen für nichtig erklärt. Der Wohnungseigentümer wendete sich gegen Beschlüsse, mit denen der bisherige Verwalter des gemeinschaftlichen Eigentums seine Verwaltertätigkeit aufgeben und die Verwaltung auf einen anderen Verwalter übergeben wollte.

Sie haben eine Abmahnung wegen Filesharings erhalten und sollen Unterlassungserklärungen abgeben sowie Schadensersatz und Rechtsverfolgungskosten bezahlen?

Derzeit ist eine Reihe von Rechtsanwälten mit der Versendung einer Vielzahl von Abmahnungen aus dem Bereich des Filesharings befasst. Dabei wird geltend  gemacht, dass von Ihrem Internetanschluss, den man zweifelsfrei der Rechtsverletzung habe zuordnen können, Musik-, Film- oder sonstige Rechte Dritter durch illegalen Download oder illegale Verbreitung über sogenannte peer-to-peer-Netzwerke verletzt worden sind.

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